DAS KOLUMBARIUM

Das Kolumbarium Südfriedhof (Wiescherstraße)

Die Stadt Herne bietet auf dem Südfriedhof an der Wiescherstraße und auf dem Friedhof an der Horststraße in Holsterhausen die Beisetzung von Urnen in einem Kolumbarium (Urnenwand) an. Der Vorteil ist, daß diese Grabstellen nicht von den Hinterbliebenen gepflegt werden müssen. Pro Urnennische können zwei Urnen beigesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit das Nutzungsrecht für diese Grabstellen auch schon vor Eintritt des Sterbefalls zu erwerben. Die Ruhefrist beträgt 15 Jahre und kann auf Antrag verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhefrist erfolgt die Beisetzung in einem anonymen Urnengrab durch Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung.

Die Gebühren für eine solche Grabstelle kann man unter der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Herne ersehen. Informationen dazu finden Sie "hier".

Das Kolumbarium Friedhof "Auf der Wilbe"

Seit einiger Zeit wird auch diese Form der Urnenbeisetzung auf dem Friedhof "Auf der Wilbe" in Herne Röhlinghausen angeboten. Hier beträgt die Ruhefrist 25 Jahre. Der Friedhof wird von der Evangelischen Kirchengemeinde Röhlinghausen betrieben. Die Beisetzung von Mitgliedern auch anderer evangelischer oder katholischer Kirchengemeinden ist dort möglich. Informationen zu der Friedhofsordnung und den Friedhofsgebühren finden Sie "hier".
Weitere Informationen erhalten Sie durch das Pfarrbüro der Kirchengemeinde unter der Telefonnummer 02325 - 3 23 10.