AKTUELLES
Die Stadt Herne hat die historische Trauerhalle auf dem Horsthauser Friedhof (Ostfriedhof) Am Trimbuschhof aufwendig renoviert und dort eine Innen-Kolumbarienanlage errichtet.
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten und Gebühren finden Sie "hier" auf unserer Seite.
Foto © Stadt Herne
Was ist eigentlich TRAUER
Laut knapper Definition nach DUDEN ist Trauer a) ein (tiefer) seelischer Schmerz über einen Verlust oder ein Unglück ‒und b) die (offizielle) Zeit des Trauerns nach einem Todesfall.
Wikipedia meint immerhin schon: „Der Begriff Trauer bezeichnet die durch ein betrübendes Ereignis verursachte Gemütsstimmung und deren Kundgebung nach außen, etwa durch den Verlust nahestehender oder verehrter Personen oder Tiere, durch die Erinnerung an solche Verluste oder auch zu erwartende Verluste. Das Trauern kann auf Grund der zuvor genannten Ursachen auch ein Überwinden von Leid und Schmerz bedeuten.“
Aber Trauer ist vielschichtiger. Immer ganz persönlich und immer anders. Ein Feuerwerk aus spontan nicht lenkbaren Gefühlen, die je nach Verfassung und Persönlichkeit des Trauernden ganz unterschiedliche Formen annehmen können.
Trauer äußert sich vielseitig. Körperlich wahrnehmbare Gefühle und Zustände, wie Magenschmerzen, Übelkeit und Kreislaufschwäche, sind Ausdruck von Trauer. „Nein ‒ das kann nicht sein. Es ist bloß ein Albtraum ...“, so schildern Eltern, die ein Kind verloren haben, ihre Wahrnehmung, der Tod wird verneint. Parallel dazu verspüren sie oft körperliche Schmerzen.
Zorn und unbändige Wut über den nicht rückgängig zu machenden Tod einer sehr nahestehenden Person ist Ausdruck von Trauer. Wir suchen instinktiv Dinge oder sogar auch Personen, die wir zur Verantwortung ziehen können. Gedanken wie: „Warum hat es nicht jemand anderen getroffen? Hätte er oder sie es verhindern können?“ sind Ausdruck von Trauer und Verzweiflung.
Langsam beginnende Einsicht und das Erkennen des „Nicht ändern Könnens“ ist Ausdruck von Trauer. Die Suche nach dem Umgang mit dem Tod eines geliebten Menschen beginnt. Zaghaft, zögerlich und noch nicht gewollt.
Irgendwann holt uns die Realität ein, das Verdrängen funktioniert nicht mehr. Oft stellen sich Mutlosigkeit und ein Unvermögen, das eigene Leben wieder aufzunehmen, ein. Depression ist Ausdruck von Trauer.
Für alle Verfügungen und Vollmachten gilt die schriftliche Form, idealerweise mit notarieller oder rechtsanwaltlicher Bestätigung. Die Vollmachten sollten eindeutig sein und möglichst keinen Entscheidungsspielraum geben.
Überwinden wir diese Depression, gelangen wir an einen Punkt, an dem die Bereitschaft wieder da ist, ein neues Kapitel im Leben zu beginnen. Neues zu erfahren und Altes in schöner Erinnerung zu bewahren.
Wann dieser Punkt der Akzeptanz einsetzt, wie lange die unterschiedlichen Trauerprozesse dauern und wie intensiv sie sind ‒ all das ist abhängig von der Persönlichkeit eines jeden. Haben wir Menschen an unserer Seite, die uns geduldig unterstützen, haben wir eine gute Chance, den Trauerprozess zu durchleben. Jeder in seinem eigenen Tempo. Denn was Trauer immer braucht, ist Zeit!
Für Menschen, die alleine sind, gibt es heute eine vielfältige und professionelle Trauerbegleitung etwa von ausgebildeten Bestattern und Psychologen. Auch hier sind Zeit und Geduld die ausschlaggebenden Faktoren für die Trauerbewältigung..
Foto: Bild: Flickr - Pank Seelen - CC by SA 2.0
Vollmachten und Verfügungen
Die Zukunft zu planen und zu sichern macht Sinn – nicht nur und erst im hohen Alter, so „kurz vor knapp“, sondern vielmehr dann, wenn man mitten im Leben steht. Denn was passiert, wenn der 45 jährige Familienvater bei einem Autounfall schwer verletzt wird, im Koma liegt und keinerlei Wünsche formulieren kann? Was passiert, wenn die 60-jährige Tante einen Schlaganfall erleidet und sich nicht mehr regen und äußern kann? Wissen wir als Angehörige, was sich der Patient gewünscht hätte? Versorgung zu Hause oder im Pflegeheim? Lebenserhaltende Maßnahmen, ja oder nein? Im äußersten Fall Erd- oder Feuerbestattung? Wer kümmert sich um alles, wer trifft Entscheidungen? Wer darf überhaupt Entscheidungen treffen?
Vollmachten und Verfügungen helfen, wenn man selber nicht mehr handeln kann. Sie helfen dabei, die eigenen Wünsche durchzusetzen. Sie helfen aber auch den Angehörigen dabei, zu erkennen, was für die betroffene Person infrage kommt. Denn diese Entscheidungen zu treffen, ist oftmals ein sehr schwieriger Prozess.
Was man wissen muss über Vorsorge für Alter, Krankheit und Unfall:
Die Vorsorgevollmacht
Mit dieser Vollmacht kann bestimmt werden, wer überhaupt Entscheidungen treffen darf. Ist dies nicht schriftlich festgelegt, übernimmt der Staat von Amts wegen die rechtliche Vertretung und bestimmt einen Betreuer. Ehepartner, Kinder und weitere nahe Verwandte sind in dieser Hinsicht anderen Personen rechtlich gleichgestellt, sind also nicht automatisch Vertreter oder Betreuer. Die Vollmacht berechtigt die dort festgelegte Person, in fast allen Rechtsbereichen zu handeln.
Die Betreuungsverfügung
Mit dieser Verfügung wird eine gewünschte Person zum rechtlichen Betreuer bestimmt. Sie wird dann vom Gericht offiziell eingesetzt, ist aber nicht mit Vollmachten ausgestattet , sondern abhängig und kontrolliert vom Gericht.
Die Patientenverfügung
Mit ihr trifft man Entscheidungen der medizinischen Versorgung für den Fall, dass man später nicht mehr in der Lage dazu ist. Vor allem die Frage nach lebensverlängernden Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten wird hier im Voraus beantwortet. Diese Verfügung richtet sich nicht nur an die Angehörigen, sondern eben auch an Ärzte und Pfleger, die rechtlich dazu verpflichtete sind, den Patientenwillen – wenn bekannt – durchzusetzen.
Die Bestattungsvorsorge
Sie legt fest, welche Bestattungsart im Falle des Todes gewünscht wird. Für den Fall einer Feuerbestattung ist eine schriftliche Willenserklärung nötig. Auch können in der Vollmacht alle Details der Bestattung, wie z. B. die Ausstattung der Abschiedsfeier und natürlich auch der Bestattungsort, bestimmt werden.
Für alle Verfügungen und Vollmachten gilt die schriftliche Form, idealerweise mit notarieller oder rechtsanwaltlicher Bestätigung. Die Vollmachten sollten eindeutig sein und möglichst keinen Entscheidungsspielraum geben.
Konkrete Hilfe zu allen Verfügungen bieten Ärzte, Krankenkassen, Notare und natürlich auch Bestattungsunternehmen an – kostenlos!
Informieren Sie sich, damit nicht andere über Sie entscheiden.
Weitere Informationen und hilfreiche Links finden Sie auf unserer Webseite in den Bereichen Bestattungsvorsorge und Hilfreicher Ratgeber.
Foto: Flickr - Karen - cc by 2.0
Bis dass der Tod uns scheidet, oder über den Tod hinaus? Menschen und ihre Begleiter auf vier Pfoten
Tierbestattungen als Beigabe zu der eines Menschen gibt es belegt seit etwa 12.000 Jahren. Im Mittelalter wurden wohlhabende Verstorbene sogar mit ihren Pferden und Jagdhunden beigesetzt. Für Tierurnen gibt es im Gegensatz zu den Urnen von Menschen keinen Bestattungszwang auf Friedhöfen. Die Nachfrage nach einer Tierbestattung ist in den letzten Jahren stark angestiegen.
Mensch- und Tierbestattung im gleichen Atemzug und am gleichen Ort – ein Schritt in die Zukunft? Ein neues Kapitel der Bestattungskultur? Eine notwendige und lang überfällige Bestattungsart?
Für alle Bestatter und Tierhalter sicher ein Thema der Zukunft.
* WAZ, Lokales 14.05.2015. Weitere Quellen: Wikipedia, Tierbestattung.Foto Katze: © Britta Schaible